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Beitragssatzung zur Vereissatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenall Der Fanclub Bad Reichenhall des TSV 1860 München erlässt aufgrund des § 6 der Vereinssatzung folgende Satzung zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen: § 1 (Beitragshöhe)
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(1) |
Der Mitgliedsbeitrag für Personen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt jährlich 15,-- €. |
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§ 2 (Aufnahmegebühr) Pro neu eintretendem Mitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrags erhoben. In begründeten Fällen kann auf die Erhebung verzichtet werden. § 3 (Beitragserhebung) Der Beitrag ist als Jahresbeitrag im voraus zu entrichten. Zur Entlastung des Beitragskassiers soll vom Bankeinzugsverfahren Gebrauch gemacht werden. § 4 (Inkrafttreten) Diese Beitragssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft und ersetzt die Beitragssatzung vom 01.03.1997.
Unterschriften der Vorstandsmitglieder: 1. Vorsitzender (Hans Schinko) 2. Vorsitzender (Stefan Röder) 1. Kassier (Wolfgang Wegscheider) Beitrags Kassier (Werner Huber) |