Mitglied werden im TSV 1860 Fanclub Bad Reichenhall

www.reichenhaller-loewen.de Löwenfanclub Anger-Aufham TSV 1860 München Löwen-Fanclub Bad Reichenhall Hans Schinko

 
Internetseiten der ARGE Region 6
nach oben
zurueck

www.loewenfanclub-bad-reichenhall.de
www.reichenhaller-loewen.de

Logo TSV München von 1860 - Fanclub bad Reichenhall

Sie befinden sich auf der Seite “Unsere Vereinssatzung  Seite -1-”

 

§ 1 (Name, Sitz)

(1) Der Verein trägt den Namen „Fanclub Bad Reichenhall des TSV 1860 München.
(2) Der Sitz des Vereins ist Bad Reichenhall.
(3) Vereinslokal ist bis auf weiteres das Gasthaus „Schießstätte“, Loferer Str. 16, in Bad Reichenhall.

§ 2 (ARGE-Mitgliedschaft)

Der Verein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft aller Fanclubs des TSV München von 1860 e.V. (ARGE) und wird dort als Fanclub Nr. 40 geführt.

§ 3 (Zweck und Aufgaben)
 

(1)  

Zweck des Vereins ist es, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen der Mitglieder durch entsprechende Angebote zu fördern.

(2)  

Der Verein stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:

(3)  

Der Verein ist bestrebt, qualifizierte Personen zu ehrenamtlicher Tätigkeit zu gewinnen und die Zahl der Mitglieder zu erhöhen, um die Verwirklichung seiner Aufgaben zu gewährleisten.

(4)  

Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet der Verein eng mit der ARGE und mit der Geschäftsführung des TSV München von 1860 e.V. zusammen.


§ 4 (Gemeinnützigkeit)
 

(1)

(2)


(3)

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom
24.12.1953.
Alle Mittel des Vereins, auch etwaige Gewinne, sind für seine satzungsmäßigen Zwecke gebunden. Die Mitglieder        erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.    Sie erhalten weder bei Ausscheiden noch bei Auflösung Anteile am Vereinsvermögen.
Keine Person darf für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vereins eine Vergütung erhalten, soweit keine             tatsächlichen Auslagen entstanden sind.


§ 5 (Vereinsbeitritt, -austritt)
 

(1)



(2)


(3)

Dem Verein kann jedermann beitreten, der bereit ist, die Zwecke des Vereins aktiv zu fördern. Der Aufnahmeantrag
ist an die Vorstandschaft zu richten. Wird ein Aufnahmeantrag durch die Vorstandschaft abgelehnt, so ist die Ab-
lehnung zu begründen. Der Antragsteller kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch gegen die Ablehnung erheben.
Bei Einspruch entscheidet dann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
Ein Mitglied kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Antrag (mit Begründung) kann von jedem volljährigen Mitglied an die Vorstandschaft gerichtet werden.
Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende zulässig. Der Austritt ist schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erklären.   Download  Beitrittserklärung  (PDF)

 

a)   

b)   
c)   

d)   

Organisation gemeinschaftlicher Besuche der Heimspiele des TSV 1860 München und    gemeinsame Fahrten zu Auswärtsspielen.
Beschaffung Eintrittskarten und Verkauf von Fanartikeln.
Aufstellung einer Fanclub-Fußballmannschaft und Austragung verschiedener Freundschafts- und Pokalspiele.
Betreuung und Beratung der Fanclub-Mitglieder.

             Blättern Seiten:2  3      Satzung Seite -2-

 

Vereinssatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenhall  Seite -1-

 

SymboleIhre Nachricht an unsInformation TermineSeitenübersicht

ELIL